Anerkennung (Bescheid)

Eine unserer Hauptleistungen besteht darin, Bewerber bei den Verfahren zur Anerkennung ihrer Qualifikationen zu unterstützen, die für eine Tätigkeit im deutschen Gesundheitswesen relevant sind. Diese Verfahren erfordern spezifische Schritte, um die beruflichen Qualifikationen und ausländischen Zertifikate der Bewerber mit den anerkannten Qualifikationen in Deutschland abzugleichen.
Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie Ihren Abschluss in Deutschland anerkennen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- oder Feststellungsbescheid. Wenn Sie dann nicht über genügend Arbeitserfahrung oder den entsprechenden Berufsabschluss verfügen, um eine direkte Anerkennung zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten Ihre Defizite auszugleichen:
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang!

Erforderliche Unterlagen von Bewerbern für die Gleichwertigkeit und Erlangung einer Berufszulassung in Deutschland:

* Bescheinigung über den Schulverlauf von der ersten Klasse bis zum Abitur

* Abiturzeugnis

* Universitätsabschluss

* Angabe der Anzahl der theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden

* Angabe der Noten und Bewertungen

* Zertifikat der Spezialisierung

* Erfahrungsnachweise

* Zusätzliche Berufsausbildungsnachweise (falls vorhanden)

* Berufserlaubnis, ausgestellt vom Gesundheitsministerium Ihres Landes

* Geburtsurkunde

* Heiratsurkunde (falls der Antragsteller verheiratet ist)

* Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer

* Lebenslauf in deutscher Sprache mit persönlichem Lichtbild und Unterschrift des Bewerbers

* Für unser Unternehmen Pro Medical Germany wird eine Agentur in Deutschland eingerichtet, um Ihre Unterlagen zu bearbeiten. Diese Agentur steht bei Bedarf für die Kommunikation mit den Behörden zur Verfügung.

* Wenn die Übersetzung in Tunesien angefertigt wird, muss sie von einem vereidigten Übersetzer durchgeführt und von der deutschen Botschaft beglaubigt werden.

* Alle Übersetzungen vom Arabischen ins Deutsche werden von unserem Unternehmen durch einen vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigt. Eine Beglaubigung bei der deutschen Botschaft ist nicht erforderlich.

* Die Dokumente müssen vom tunesischen Außenministerium beglaubigt werden, bevor eine beglaubigte Kopie von der deutschen Botschaft ausgestellt wird.

Anerkennung (Bescheid)

Kontakt

Kontaktieren Sie uns jederzeit oder bewerben Sie sich über unsere Website und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen