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Die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) ist ein erstes Anerkennungsdokument, das die erforderlichen Informationen enthält, um die dauerhafte Lizenz zu erhalten. Dies kann durch eine Ausbildung über einen bestimmten Zeitraum, das Bestehen einer Gleichwertigkeitsprüfung oder das Studium bestimmter Fächer erreicht werden.
Die Berufe, für die wir den Gleichwertigkeitsdienst anbieten, sind vielfältig und umfassen verschiedene Bereiche wie Krankenpflege, Hebammenwesen, Radiologietechnik, Anästhesietechnik, Labortechnik, Altenpflege ergänzen, Optik, Ingenieurwesen und medizinische Gerätetechnik sowie Physiotherapie und Altenpflege ergänzen
.
Die erforderlichen Unterlagen zur Erlangung der Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) umfassen: Zeugnisse vom Abschluss der Grundschule bis zum Abitur Bachelor-Abschluss Hochschulabschluss Angabe der Anzahl der theoretischen und praktischen Stunden Noten und Notenübersicht Zertifikat über die Spezialisierung Arbeitszeugnisse Zusätzliche Berufsausbildungszertifikate (falls vorhanden) Berufserlaubnis, ausgestellt vom Gesundheitsministerium Ihres Landes Geburtsurkunde Heiratsurkunde (falls verheiratet) Originalgetreue Kopie des Reisepasses, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer Lebenslauf in deutscher Sprache mit persönlichem Foto und Unterschrift des Bewerbers Für unser Unternehmen, Pro Medical Germany, wird eine spezielle Agentur in Deutschland eingerichtet, die Ihre Unterlagen bearbeitet und bei Bedarf mit den Behörden kommuniziert. Wenn die Übersetzung in Tunesien erfolgt, muss sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden und die Deutsche Botschaft stellt eine beglaubigte Kopie aus. Jede Übersetzung vom Arabischen ins Deutsche wird von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigt und muss nicht von der deutschen Botschaft beglaubigt werden. Die Dokumente müssen beim tunesischen Außenministerium beglaubigt werden, bevor eine originalgetreue Kopie von der deutschen Botschaft ausgestellt wird.
Nein, Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, um die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) zu erhalten. Wenn Sie sich jedoch für eine Stelle bewerben, sollten Sie mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, vorzugsweise B2, verfügen.
Nein, die Gleichwertigkeitsbescheinigung hat kein Ablaufdatum.
Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) kann nur für einen Beruf erteilt werden, der mit Ihrem Studienfach kompatibel ist. Die Fachrichtung muss zu Ihrem Hochschulschwerpunkt passen.
Nein, wir berechnen unseren Kunden, die über uns einen Antrag stellen, keine Gebühren oder Provisionen, keine Gebühren für unsere Bewerber .
Die Dauer zur Erlangung der Gleichwertigkeitsbescheinigung variiert und hängt von den Überprüfungsprozessen und erforderlichen Verfahren ab. Es kann zwischen etwa 1 und 4 Monaten dauern
Ja, mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) sind Sie berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Sie sollten jedoch Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1, vorzugsweise B2, haben, um Ihre Kommunikations- und Arbeitsfähigkeiten sicherzustellen.
Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 45 Jahren.
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung (Bescheid) ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer Anstellung in Deutschland bei uns.
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